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Beratungsentgelt

Die Einzelfallberatung umfasst ein anamnestisches Erstgespräch, die anschließende Testdurchführung und Diagnostik, die Beratung der Familie vor dem Hintergrund der Ergebnisse sowie ggf. Gespräche mit ErzieherInnen oder LehrerInnen sowie Schulbesuche.

Für diese Leistungen erheben wir ein Entgelt von insgesamt 230 €. Durch unsere Sozialklausel ist gewährleistet, dass in besonderen Fällen Allen der Zugang zu unseren Angeboten offensteht. Weitere Informationen hierzu können Sie unserer Entgeltordnung entnehmen, die Sie hier herunterladen können:

Entgeltordnung.pdf

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